Zum Inhalt springen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der reAlp Consult / Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Leistungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen der reAlp Consult und ihren Auftraggebern im Rahmen der von der reAlp Consult erbrachten Makler-, Beratungs-, Vermittlungs- und Vermarktungsleistungen. Auftraggeber können Verbraucher und Unternehmer sein. Die reAlp Consult erbringt Makler-, Beratungs- und Vermarktungsleistungen rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien und begleitet insbesondere die Vorbereitung, Vermarktung und Durchführung von Immobilientransaktionen. Darüber hinaus erbringt die reAlp Consult Beratungsleistungen insbesondere bei Investitions-, Entwicklungs-, Positionierungs- und Veräußerungsvorhaben im Immobilienbereich sowie im Rahmen projektbezogener Beratungsmandate und deren Umsetzung. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. § 2 Zustandekommen von Makler- und Beratungsverträgen Ein Vertrag mit der reAlp Consult kommt durch individuelle Vereinbarung oder – soweit gesetzlich zulässig – durch Inanspruchnahme ihrer Leistungen in Kenntnis eines entsprechenden Vergütungsverlangens zustande. Gesetzliche Formvorschriften, insbesondere für Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, bleiben unberührt. Bei Beratungsmandaten werden Leistungsumfang, Vergütung und gegebenenfalls ein Zahlungsplan individuell vereinbart. § 3 Vorkenntnis Ist dem Auftraggeber eine von der reAlp Consult nachgewiesene Vertragsabschlussmöglichkeit bereits bekannt, hat er dies der reAlp Consult unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt des Nachweises und in jedem Fall vor einem ersten Besichtigungstermin in Textform unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber diese Mitteilung schuldhaft oder erfolgt sie nicht rechtzeitig, haftet er der reAlp Consult für den hierdurch entstandenen Schaden. § 4 Provision und Vergütung Die Vergütung der Maklertätigkeit richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung sowie den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Ein vereinbarter Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrages, sofern dieser auf die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der reAlp Consult zurückzuführen ist, und wird mit Rechnungsstellung fällig. Dies gilt auch bei einem vom ursprünglichen Angebot abweichenden Hauptvertrag, sofern dessen wirtschaftliche Identität im Wesentlichen gewahrt bleibt. Der Auftraggeber hat die reAlp Consult über den Abschluss eines provisionsrelevanten Hauptvertrages unverzüglich zu informieren und auf Verlangen die zur Feststellung des Provisionsanspruchs erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Für Unternehmens-, Projekt- und sonstige Beratungsleistungen werden Vergütung und Zahlungsmodalitäten individuell vereinbart. Soweit nicht ausdrücklich eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart wurde, ist die Vergütung unabhängig vom Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs geschuldet. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über Maklervergütungen bleiben unberührt. § 5 Zusammenarbeit mit selbstständigen Partnern Die reAlp Consult arbeitet mit ausgewählten selbstständigen Partnern und Kooperationsunternehmen zusammen. Diese sind rechtlich selbstständig und auf eigene Rechnung tätig. Wird eine Leistung unmittelbar durch einen solchen Partner erbracht und hierzu ein eigenständiger Vertrag geschlossen, ist ausschließlich der jeweilige Partner Vertragspartner und für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Leistung verantwortlich. § 6 Doppeltätigkeit Die reAlp Consult ist berechtigt, auch für die andere Seite eines beabsichtigten Hauptvertrages tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarungen oder unzulässigen Interessenkonflikte bestehen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über die Tätigkeit für beide Vertragsparteien und die Maklervergütung bleiben unberührt. § 7 Vertraulichkeit Sämtliche von der reAlp Consult übermittelten Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der reAlp Consult zulässig, soweit sie nicht zur Durchführung des beabsichtigten Geschäfts erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei schuldhafter Verletzung dieser Verpflichtung bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche unberührt. § 8 Objektangaben und Haftung Die von der reAlp Consult weitergegebenen Objektinformationen und Unterlagen beruhen regelmäßig auf Angaben des Eigentümers, Verkäufers, Vermieters oder sonstiger Dritter. Eine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Irrtum sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die reAlp Consult haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie. § 9 Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der reAlp Consult. § 10 Widerrufsrecht für Verbraucher Soweit einem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesondert belehrt. Eine erforderliche Widerrufsbelehrung sowie das Muster- Widerrufsformular werden gesondert zur Verfügung gestellt. § 11 Verbraucherstreitbeilegung Die reAlp Consult ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht. § 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Garmisch-Partenkirchen Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. § 13 Schlussbestimmungen Individuelle Vereinbarungen zwischen der reAlp Consult und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle unwirksamer oder nicht einbezogener Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
© 2026 reAlp Consult. Alle Rechte vorbehalten
Diese Website steht in keiner Verbindung zu Facebook, Google oder Meta Platforms, Inc. Facebook und Google sind eingetragene Marken ihrer jeweiligen Eigentümer. Wir verwenden Cookies und Remarketing-Pixel, um relevante Werbung anzuzeigen und unsere Website zu verbessern. Die Nutzung dieser Website erfolgt auf eigenes Risiko.