ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der reAlp Consult / Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Leistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen der reAlp
Consult und ihren Auftraggebern im Rahmen der von der reAlp Consult erbrachten Makler-, Beratungs-,
Vermittlungs- und Vermarktungsleistungen. Auftraggeber können Verbraucher und Unternehmer sein.
Die reAlp Consult erbringt Makler-, Beratungs- und Vermarktungsleistungen rund um den Kauf und
Verkauf von Immobilien und begleitet insbesondere die Vorbereitung, Vermarktung und Durchführung von
Immobilientransaktionen.
Darüber hinaus erbringt die reAlp Consult Beratungsleistungen insbesondere bei Investitions-,
Entwicklungs-, Positionierungs- und Veräußerungsvorhaben im Immobilienbereich sowie im Rahmen
projektbezogener Beratungsmandate und deren Umsetzung.
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung mit dem
Auftraggeber. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Zustandekommen von Makler- und Beratungsverträgen
Ein Vertrag mit der reAlp Consult kommt durch individuelle Vereinbarung oder – soweit gesetzlich zulässig
– durch Inanspruchnahme ihrer Leistungen in Kenntnis eines entsprechenden Vergütungsverlangens
zustande.
Gesetzliche Formvorschriften, insbesondere für Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung
eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, bleiben unberührt.
Bei Beratungsmandaten werden Leistungsumfang, Vergütung und gegebenenfalls ein Zahlungsplan
individuell vereinbart.
§ 3 Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber eine von der reAlp Consult nachgewiesene Vertragsabschlussmöglichkeit bereits
bekannt, hat er dies der reAlp Consult unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt
des Nachweises und in jedem Fall vor einem ersten Besichtigungstermin in Textform unter Angabe der
Quelle mitzuteilen.
Unterlässt der Auftraggeber diese Mitteilung schuldhaft oder erfolgt sie nicht rechtzeitig, haftet er der
reAlp Consult für den hierdurch entstandenen Schaden.
§ 4 Provision und Vergütung
Die Vergütung der Maklertätigkeit richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung sowie den
anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Ein vereinbarter Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrages, sofern
dieser auf die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der reAlp Consult zurückzuführen ist, und wird mit
Rechnungsstellung fällig. Dies gilt auch bei einem vom ursprünglichen Angebot abweichenden
Hauptvertrag, sofern dessen wirtschaftliche Identität im Wesentlichen gewahrt bleibt.
Der Auftraggeber hat die reAlp Consult über den Abschluss eines provisionsrelevanten Hauptvertrages
unverzüglich zu informieren und auf Verlangen die zur Feststellung des Provisionsanspruchs
erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Für Unternehmens-, Projekt- und sonstige Beratungsleistungen werden Vergütung und
Zahlungsmodalitäten individuell vereinbart. Soweit nicht ausdrücklich eine erfolgsabhängige Vergütung
vereinbart wurde, ist die Vergütung unabhängig vom Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs
geschuldet.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen über Maklervergütungen bleiben unberührt.
§ 5 Zusammenarbeit mit selbstständigen Partnern
Die reAlp Consult arbeitet mit ausgewählten selbstständigen Partnern und Kooperationsunternehmen
zusammen. Diese sind rechtlich selbstständig und auf eigene Rechnung tätig.
Wird eine Leistung unmittelbar durch einen solchen Partner erbracht und hierzu ein eigenständiger
Vertrag geschlossen, ist ausschließlich der jeweilige Partner Vertragspartner und für die ordnungsgemäße
Erbringung seiner Leistung verantwortlich.
§ 6 Doppeltätigkeit
Die reAlp Consult ist berechtigt, auch für die andere Seite eines beabsichtigten Hauptvertrages tätig zu
werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarungen
oder unzulässigen Interessenkonflikte bestehen.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen über die Tätigkeit für beide Vertragsparteien und die
Maklervergütung bleiben unberührt.
§ 7 Vertraulichkeit
Sämtliche von der reAlp Consult übermittelten Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für den
jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der reAlp Consult zulässig, soweit sie nicht
zur Durchführung des beabsichtigten Geschäfts erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bei schuldhafter Verletzung dieser Verpflichtung bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche
unberührt.
§ 8 Objektangaben und Haftung
Die von der reAlp Consult weitergegebenen Objektinformationen und Unterlagen beruhen regelmäßig auf
Angaben des Eigentümers, Verkäufers, Vermieters oder sonstiger Dritter. Eine Gewähr für deren
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Irrtum sowie Zwischenverkauf oder
Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Die reAlp Consult haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung oder einer ausdrücklich
übernommenen Garantie.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der reAlp Consult.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Soweit einem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen gesondert belehrt. Eine erforderliche Widerrufsbelehrung sowie das Muster-
Widerrufsformular werden gesondert zur Verfügung gestellt.
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung
Die reAlp Consult ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme
besteht.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig –
Garmisch-Partenkirchen Gerichtsstand.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen der reAlp Consult und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen
AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der
Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle unwirksamer oder nicht einbezogener Bestimmungen treten die
gesetzlichen Vorschriften.